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DSE Immobilien ivd
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Inhaltlich Verantwortlich § 55 Abs. 2 RStV: Detlev Schulz

Sitz Hamburg
Erlaubnis vom 14.02.1990 nach § 34c der Gewerbeordnung
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt für Verbrauerschutz 
Klosterwall 2, 20095 Hamburg
Vertretungsberechtigter: Detlev Schulz

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 276610195

 

 


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote
Rechnungslegung

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissenund Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der uns zustehenden Provision zu zahlen.

3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich, innerhalb von 5-Tagen mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluß eines Vertrages über das von uns nachgewiesene Objekt eine Provision an uns zu zahlen.

4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angegebenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt es über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird, (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossenen Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus
von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages und nach Rechnungstellung durch unsere Firma fällig und vom Erwerber / Mieter an unsere Firma zu zahlen, die hierdurch einen unmittelbaren Zahlungsanspruch erhält.

Datenschutzhinweis:
Von Ihnen per Kontaktformular gesendete Daten werden bei uns im Hause nur für Kontaktzwecke eingesetzt (z.B. um Ihre Anfrage zu bearbeiten). Ihre Daten werden nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Wenn Sie wünschen, löschen wir Ihre Daten unverzüglich aus unserem System; senden Sie uns dazu bitte eine e-Mail.

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